Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Letzte Änderung: 29.04.2024

ECOTEC S.à r.l., 6 rue Gadderscheier, L-4984 Soleuvre. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

1.Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unter „Leistung“ verstehen wir jede Vorbehandlung, Behandlung (Beseitigung und Verwertung) und Sortierung von Abfällen und Produkten, jeden Verkauf von Waren, Material oder Stoffen, jede Bereitstellung von Material und allgemein jede Dienstleistung, die von der ECOTEC S.à r.l. (ECOTEC) für den Kunden erbracht wird.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen unsere Leistungen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Kunden. Hat ECOTEC abweichende Bedingungen schriftlich akzeptiert, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig, soweit sie diesen nicht widersprechen. Steht der Inhalt des Angebots im Widerspruch zu bestimmten nachstehenden Bedingungen, sind diese Bedingungen nicht mehr gültig. Unser Schweigen zu Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt in keinem Fall als Zustimmung.

2.Preise

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Es gelten die im Angebot und/oder in der Bestellung genannten Preise. In jedem Fall sind unsere Preise an den Index der vom Statec des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten gleitenden Lohnskala gebunden.

ECOTEC kann seine Annahmekriterien hinsichtlich der Zusammensetzung oder der Behandlungsbedingungen der Abfälle jederzeit anpassen oder ergänzen, wenn sich die von den Behörden auferlegten Pflichten, Normen oder Betriebsgenehmigungen offiziell ändern, unabhängig davon, ob dies den Einsatz neuer Behandlungstechniken erfordert oder durch neue Entwicklungen bedingt ist, die die bestehenden Annahmekriterien hinfällig machen. ECOTEC informiert den Kunden über jede derartige Änderung, um die Vertragsbedingungen, einschließlich der Preise, einvernehmlich anzupassen. Eine derartige Änderung kann in keinem Fall zu einer Entschädigung zulasten von ECOTEC führen.

3.Anlieferung

Der Kunde ist für den Transport bis zu der von ECOTEC festgelegten Abladestelle verantwortlich und trägt sämtliche Kosten und Verantwortung dafür. Der Kunde, sein Transporteur, in seinem Namen handelnde Dritte oder seine Mitarbeitenden betreten das Gelände von ECOTEC auf eigene Gefahr. ECOTEC übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die im Bereich seiner Tätigkeiten entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Transport zur Abladestelle unter Einhaltung der für die angelieferten Abfallströme geltenden Gesetze und Vorschriften zu organisieren und bei seiner Ankunft auf dem Gelände von ECOTEC alle Anweisungen von ECOTEC zu befolgen; diese Verpflichtung geht er auch im Namen seiner Subunternehmer, Transporteure und aller anderen von ihm beauftragten Dritten ein. ECOTEC behält sich das Recht vor, den Zugang zum Gelände zu verweigern, wenn die Ladungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen und den Annahmekriterien für Abfälle entsprechen oder seine Anweisungen nicht befolgt werden.

Die Verpackung der Abfälle muss einen sicheren Transport gemäß den luxemburgischen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften und Normen gewährleisten. Ohne ausdrückliche und besondere Genehmigung im Sinne von Artikel 6 verpflichtet sich der Kunde, keine Abfälle wie heiße Asche, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, menschliche und tierische Exkremente, menschliche Körperteile, Tierteile oder Tierkadaver sowie Schlachtfleischabfälle anzuliefern.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die seine Transporteure oder Beauftragten auf dem Gelände von ECOTEC verursachen. Jede Person, die das Gelände von ECOTEC betritt, muss die dortigen Sicherheitsvorschriften einhalten (Geschwindigkeitsbegrenzung, Parkzone, Fahrtrichtung usw.).

Die Abfälle werden von ECOTEC auf einer Brückenwaage gewogen, deren Eichung gemäß dem gesetzlichen Messwesen zugelassen ist. Für die Abrechnung ist ausschließlich die von ECOTEC durchgeführte Wägung maßgeblich.

Abfälle dürfen erst nach Unterzeichnung eines Annahmevertrags angeliefert werden.

4.Annahme

Der Kunde ist verpflichtet, ECOTEC eine Beschreibung der Abfälle hinsichtlich Art, Zusammensetzung und (geschätzter) Menge vorzulegen. Er verpflichtet sich, auf einfache Anfrage von ECOTEC alle zusätzlichen Auskünfte zu erteilen. Die Abfälle müssen den Vereinbarungen im Annahmevertrag entsprechen. Der Kunde erklärt, über die geltenden Vorschriften zur Lagerung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen und Produkten informiert zu sein, und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Er trägt die Kosten, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen, und verpflichtet sich, in die Behälter keine anderen Abfälle einzufüllen als diejenigen, für die sie bestimmt sind.

Die Preise werden auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Angaben (Menge, Zusammensetzung, Art) festgelegt; der Kunde garantiert ECOTEC die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Merkmale. Stellt sich bei der Lagerung oder Behandlung heraus, dass die Abfälle nicht der angegebenen Beschreibung entsprechen, stellt der Kunde ECOTEC von allen daraus entstehenden Schäden frei.

Werden nicht konforme Abfälle angeliefert, kann ECOTEC die Abfälle zurückweisen. Der Kunde hat sie aus dem Behandlungszentrum zu entfernen. Geschieht dies nicht innerhalb von 24 Stunden, behält sich ECOTEC das Recht vor, die unerwünschten Produkte auf Kosten des Kunden abholen und zu einem anderen Behandlungszentrum bringen zu lassen. Im Falle einer Zurückweisung kann ECOTEC verpflichtet sein, dies der Aufsichtsbehörde zu melden.

Werden zweifelhafte Abfälle angeliefert, kann ECOTEC:

  • die Abfälle entsprechend ihren eigenen Merkmalen höher- oder herabstufen, wenn sie ohne Probenanalyse überprüft werden können, was entsprechend zu einer Kosteneinsparung oder zu Mehrkosten zulasten des Kunden führt, die im Preis berücksichtigt werden,
  • die Entnahme repräsentativer Proben und deren Analyse durch eine zugelassene Stelle verlangen, wobei die Kosten vom Kunden, Transporteur, Erzeuger oder Besitzer der Abfälle getragen werden.

In allen Fällen trägt der Kunde die direkten oder indirekten Kosten, die durch Nichtkonformität oder zweifelhafte Abfälle entstehen. Der Kunde erkennt außerdem den Nachweis der Nichtkonformität oder zweifelhafter Abfälle anhand von Fotos an, die auf Veranlassung von ECOTEC aufgenommen werden.

5.Bereitstellung von Material oder Containern

5.1 Abstellort

Sämtliches dem Kunden vermietete und zur Verfügung gestellte Material bleibt ausschließliches Eigentum von ECOTEC oder seiner Rechtsnachfolger. Es ist unveräußerlich und unpfändbar. Der Kunde verpflichtet sich, den Ort, an dem das Material abgestellt werden soll, genau anzugeben; dieser muss ausreichend Fläche bieten, um das Abstellen und Abholen der Container problemlos zu ermöglichen. Der Container ist so aufzustellen, dass seine Beladung erleichtert wird. Der Kunde darf den Abstellort ohne schriftliche Genehmigung von ECOTEC nicht ändern.

5.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, keine Abfälle wie heiße Asche, Sprengstoffe, entzündliche, chemische, ätzende oder giftige und/oder radioaktive Stoffe, Arzneimittel, Kohlenwasserstoffe, Altöle, Fette, Batterien, Gasflaschen, menschliche und tierische Exkremente, menschliche Körperteile, Tierteile oder Tierkadaver, flüssige Abfälle sowie Schlachtfleischabfälle einzufüllen. Er verpflichtet sich, den Container und seine Umgebung in einwandfrei sauberem Zustand zu halten, den Container nur bis zu seinem Fassungsvermögen (höchstens randvoll), ohne Überschreitung des zulässigen Gewichts und gleichmäßig zu beladen, um ein Umkippen zu vermeiden, das Material nicht abzutreten, zu vermieten oder unterzuvermieten, es ohne schriftliche Zustimmung von ECOTEC nicht von einem kommunalen oder interkommunalen Dienst oder einem anderen Unternehmen versetzen oder entleeren zu lassen und das Material ausschließlich für die vorgesehenen Abfälle zu verwenden.

5.3 Sorgfaltspflichten des Kunden

Sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Vorbehalt vorliegt, gilt das bereitgestellte Material als in gutem Zustand übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, es in gutem Zustand zu erhalten und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu nutzen. Er muss alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Container und seinen Inhalt vor jeglicher Handhabung durch Dritte oder unbefugte Personen zu schützen; andernfalls haftet er vollumfänglich für die schädlichen Folgen. Er ist verpflichtet, den Container und seinen Inhalt vor Bränden und Explosionen zu schützen. Bei einem Vorfall muss er unverzüglich die zuständigen Behörden, die Feuerwehr sowie ECOTEC benachrichtigen und haftet für die daraus entstehenden Schäden. Nach vorheriger Ankündigung behält sich ECOTEC das Recht vor, den Container am Abstellort jederzeit zu besichtigen.

5.4 Abstellen auf öffentlichem Grund

Wird das Material auf öffentlichem Grund abgestellt, trifft der Kunde vollständig und in alleiniger Verantwortung die erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Vorschriften, Genehmigungen und Sicherheit bei den zuständigen Stellen (Gemeindeverwaltung, Straßenbauverwaltung Ponts et Chaussées) in Bezug auf Straßenverkehr, Zugänglichkeit des Materials für Dritte, Diebstahl, Beschilderung, Beleuchtung, Straßenschäden usw., unter vollständiger Entlastung von ECOTEC, das für keinerlei Verstöße haftbar gemacht werden kann. Der Kunde haftet für Sach- oder Personenschäden, die aus einer Vernachlässigung seiner Beschilderungs- und Sicherheitspflichten entstehen.

5.5 Bestimmungsgemäße Nutzung des Containers

Der Kunde erklärt, über die bestimmungsgemäße Nutzung des Materials informiert zu sein, und verpflichtet sich, diese einzuhalten; die Nutzung ist ausschließlich, und das Material darf nicht von Dritten benutzt oder bedient werden. Der Kunde erkennt an, Verwahrer des gelieferten Materials zu sein, und haftet während der gesamten Vertragsdauer allein für jeden Verlust oder jede Beschädigung, unabhängig von der Ursache, selbst bei Zufall oder höherer Gewalt. Er meldet ECOTEC jeden Schadensfall innerhalb von 24 Stunden und begleicht die entsprechende Rechnung nach Erhalt. Er haftet für jeden Diebstahl oder Schaden am Material, für Sach-, Personen- oder Umweltschäden gegenüber Dritten sowie für Kosten, die durch eine Überladung der Behälter nach Gewicht oder Volumen entstehen. Auch bei Abwesenheit des Kunden muss der Container zu den vereinbarten Zeiten zugänglich bleiben, um seine Abholung zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Pflichten werden sämtliche Zusatzkosten gemäß den geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt, unbeschadet aller Rechte und Schadenersatzansprüche. ECOTEC kann den Vertrag per Einschreiben kündigen, wenn der Kunde unbefugt technische Eingriffe am gemieteten Material vornimmt oder das Material Dritten zur Verfügung stellt.

6.Behandlung der Abfälle und Produkte

ECOTEC behandelt die angelieferten Abfälle, die rechtmäßig angenommen werden können, oder lässt sie von Dritten behandeln. Der Kunde erhält ein Behandlungszertifikat.

Im Hinblick auf die Verantwortung von ECOTEC für die Einhaltung seiner (gesetzlichen oder genehmigungsbezogenen) Pflichten und die Sicherheit seiner Anlagen räumt der Kunde ECOTEC das Recht ein, Proben zu entnehmen und von einem zugelassenen Labor seiner Wahl analysieren zu lassen, um die Übereinstimmung der Abfälle mit den Angaben des Annahmevertrags zu überprüfen, sowohl bei der Anlieferung als auch nach Annahme und Entladung.

Stellt ECOTEC fest, dass gelieferte oder abgeladene Abfälle nicht mit den Angaben des Annahmevertrags übereinstimmen, vereinbart der Kunde ausdrücklich:

  • dass die ECOTEC oder Dritten aus diesem Grund entstehenden Kosten von ihm zu tragen sind,
  • dass die Abfälle auf einfache Anfrage von ECOTEC vom Kunden abgeholt werden; andernfalls lässt ECOTEC sie von einem Transporteur seiner Wahl abholen, wobei sämtliche finanziellen Folgen zulasten des Kunden gehen.

Zu diesen Kosten gehören insbesondere:

  • die Analysekosten, die unabhängig vom Ergebnis geschuldet werden, wenn die angelieferten Abfälle nicht unseren Annahmekriterien entsprechen,
  • die Abhol- und Behandlungskosten, die geschuldet werden, wenn die Analyse ergibt, dass die Abfälle nicht konform oder gefährlich sind und ECOTEC sie von Amts wegen abholen lassen muss.

7.Gefährliche Abfälle

Für die Anlieferung gefährlicher Abfälle gelten besondere Betriebs- und Ausführungsbedingungen, die dem Kunden vor Ort und im Annahmevertrag mitgeteilt und erläutert werden. Erfolgt die Verpackung der gefährlichen Abfälle und Produkte nicht durch ECOTEC, muss der Kunde sie so vornehmen, dass die Verpackung geschlossen und dicht ist und alle Sicherheitsgarantien bietet, um eine gefahrlose Handhabung durch ECOTEC und einen gefahrlosen Transport gemäß den luxemburgischen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften zu ermöglichen.

Als gefährliche Abfälle im Sinne dieses Artikels gelten gemäß Artikel 4 (2) des Gesetzes vom 21. März 2012 über die Abfallbewirtschaftung alle Abfälle, die eine oder mehrere der 15 gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP1 bis HP15) aufweisen, die in der großherzoglichen Verordnung vom 24.03.2015 zur Ersetzung von Anhang V des geänderten Gesetzes vom 21. März 2012 aufgeführt sind.

8.Nicht gefährliche Abfälle: Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

Das Eigentum an verkauftem Material, verkauften Stoffen oder Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises über.

Der Kunde (Ersterzeuger) trägt die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit den Abfällen und Produkten bis zu deren endgültiger Behandlung. Wurde die Beschaffenheit der Abfälle und Produkte jedoch durch einen Zwischenbehandlungsvorgang (R12 oder D13) wie Sortieren, Zerkleinern, Zerlegen, Verpacken oder Zusammenführen verändert, geht die Gefahr auf ECOTEC (neuer Erzeuger) über.

9.Zahlungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen von ECOTEC innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum netto und ohne Skonto zahlbar. Jede Rechnung, die nicht innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Ausstellung beanstandet wird, gilt als vom Kunden angenommen.

Jeder Zahlungsverzug führt ohne Mitteilung oder Mahnung von Rechts wegen zur Zahlung von Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz ab der in den Artikeln 3 und 12 des Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgeschriebenen Frist. Bei Verzug ist eine vertragliche Entschädigung für zusätzliche Kosten geschuldet, die pauschal und unabänderlich auf 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 10 EUR, festgesetzt wird, unbeschadet der vorgenannten Zinsen.

Bei Nichtzahlung bei Fälligkeit ist ECOTEC berechtigt, seine Leistungen auszusetzen und das Kundenkonto vorübergehend zu sperren. Teilzahlungen werden zunächst auf die Zinsen und ein etwaiger Restbetrag auf die Hauptforderung angerechnet. Dauert der Verzug 5 Tage nach Versand einer Mahnung an, kann ECOTEC die Ausführung der Leistungen zulasten des Kunden einstellen. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behält sich ECOTEC vor, die sofortige Zahlung aller fälligen Rechnungen zu verlangen; in diesem Fall erfolgen weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung, ohne dass ECOTEC dadurch seine Rechte auf Beitreibung seiner Forderung und auf Schadenersatz verliert.

10.Unterauftragsvergabe

ECOTEC behält sich das Recht vor, die Leistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.

11.Haftung und Gewährleistung

Beschwerden und Reklamationen müssen ECOTEC bei sonstiger Unzulässigkeit innerhalb von 5 Werktagen ab Ausführung der vereinbarten Arbeit, ab dem Ereignis, das zur Beschwerde geführt hat, oder ab dem Tag, an dem der Kunde von diesem Ereignis Kenntnis erlangt hat, übermittelt werden. Sie sind schriftlich direkt an unsere Büros zu richten; mündliche Beschwerden und Reklamationen gegenüber unserem Personal können nicht berücksichtigt werden.

ECOTEC haftet ausschließlich für die von ihm verursachten direkten Schäden und in keinem Fall für indirekte Schäden wie Betriebsausfälle, Finanzierungskosten oder entgangenen Gewinn.

Der Kunde stellt ECOTEC von Schäden und Ansprüchen jeder Person, einschließlich der Mitarbeitenden des Kunden, frei, die im Rahmen der Ausführung der Leistungen einen Schaden erlitten hat, es sei denn, ECOTEC hat diesen Schaden durch grobes Verschulden ursächlich herbeigeführt.

12.Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Kunden oder von ECOTEC bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten werden unter strikter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet. Die erhobenen Angaben dienen der Durchführung vorvertraglicher oder vertraglicher Maßnahmen. Jede Partei hat ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung.

13.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die Ausführung der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Leistungen wählen die Parteien ihren Sitz in Luxemburg. Das Vertragsverhältnis zwischen ECOTEC und dem Kunden unterliegt ausschließlich luxemburgischem Recht. Alle Reklamationen und etwaigen bestehenden oder künftigen Streitigkeiten aus den diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Leistungen zwischen ECOTEC und dem Kunden unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt, wobei ECOTEC berechtigt ist, gegen den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.

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